ERGOTHERAPIE/
MOBILE ERGOTHERAPIE
Ergotherapie ist als Heilmittel von den Gesetzlichen und Privaten Krankenkassen anerkannt und wird auch im Rahmen der Prävention eingesetzt.
Ihr Arzt verordnet Ihnen eine bestimmte Behandlungsform innerhalb der ergotherapeutischen Indikation (Verordnungsgrund) und diese wird in der Praxis wie auch als Hausbesuch (HB) durchgeführt.
Im Regelfall erhalten Sie ein Rezept von 6-10 Anwendungen, die Sie je nach Verordnung (VO) 1-2 mal die Woche erhalten können.
Sie können sich natürlich auch bevor Sie ein Rezept erhalten, bei mir über den Nutzen und das Einsatzgebiet ergotherapeutischer Behandlungen informieren.
Nutzen Sie dafür das Kontaktformular.
! Bedenken Sie bitte, dass die Ergotherapie 14 Tage nach Erhalt des Rezeptes angefangen werden muss!
Ergotherapie mit Privat- Verordnung
Natürlich erhalten Sie auch mit einer Privatverordnung, also mit einem Rezept, das nicht von den Krankenkassen bezahlt wird, ergotherapeutische Behandlung.
Dazu ist allerdings in jedem Fall eine Verordnung vom Arzt notwendig. Nur ein Heilpraktiker (der auch Ergotherapeut ist) darf ohne VO eine ergotherapeutische Behandlung durchführen.
Besprechen Sie dies mit Ihrem Arzt oder lassen Sie sich schon einmal unverbindlich von mir beraten!